Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Gesellschaft GUMEX, spol. s r.o.

 

  1.  Einleitende Bestimmungen

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur Geschäftsbedingungen) regeln gegenseitige Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers, die im Zusammenhang oder aufgrund eines Kaufvertrags oder eines Werkvertrags zwischen GUMEX, spol. s r.o., Ident.-Nr. 49975366, und dem Käufer und Besteller entstehen.
     
  2. Der Verkäufer und Hersteller ist die Handelsgesellschaft GUMEX, spol. s r.o., mit Sitz in Strážnice, Za Drahou 1856, PLZ 696 62, Ident.-Nr. 49975366, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Brno, Abteilung C, Einlage 13953 (nachfolgend nur „GUMEX“). Die Gesellschaft GUMEX, spol. s r.o. ist ein Unternehmer, der direkt oder indirekt durch andere Unternehmer dem Käufer Ware liefert oder Dienstleistungen leistet. Kundendienst: Tel.: +420 518 399 588, E-Mail: gumex@gumex.cz.

 

Betriebsstätte Strážnice:
Za Drahou 1856
696 62 Strážnice
+420 518 399 571
straznice@gumex.cz

Betriebsstätte Brno:
Modřická 785/66
664 48 Moravany u Brna
+420 547 213 038
brno@gumex.cz

Betriebsstätte Praha:
Sezemická 2885/6
193 00 Praha 9 - Horní Počernice
+420 274 001 951
praha@gumex.cz

Betriebsstätte Hradec Králové:
Kladská 1082/67
500 03 Hradec Králové
+420 491 615 725
hradec@gumex.cz

Betriebsstätte Plzeň:
Folmavská 1313/14a
301 00 Plzeň
+420 373 703 730
plzen@gumex.cz

 

 

  1.    Der Käufer und Besteller kann ausschließlich ein Unternehmer (nachfolgend gemeinsam auch nur „Kunde“) sein.

 

Ein Unternehmer ist, wer auf eigenes Konto und Verantwortung eine Erwerbstätigkeit auf eine gewerbliche oder ähnliche Art mit dem Ziel, dies fortwährend zwecks Gewinnerzielung zu tun, selbständig ausübt. Für einen Unternehmer wird ebenfalls jede Person, die Verträge, die mit eigener Handels- oder Produktionstätigkeit oder einer ähnlichen Tätigkeit zusammenhängen, oder die sie bei selbständiger Ausübung ihres Berufes abschließt, bzw. eine Person, die im Namen oder auf Konto eines Unternehmers handelt, gehalten.
 

4.      Sämtliche Geschäftsbeziehungen werden in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung der Tschechischen Republik abgeschlossen.
 

5.      Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen können individuell im Kauf- oder Werkvertrag vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen in diesen individuell vereinbarten Verträgen haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.

6.      Die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil jedes Kauf- und Werkvertrags, der während ihrer Gültigkeits- und Wirksamkeitsdauer abgeschlossen wurde, und zwar ungeachtet der Form, in der dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

7.      GUMEX ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern. Eine Änderung der Geschäftsbedingungen veröffentlicht sie durch deren Aushang auf ihrem Web im Teil Geschäftsbedingungen oder auf eine andere geeignete Art und Weise. GUMEX ist berechtigt, insbesondere Warenpreise, Zahlungs- und Lieferbedingungen und Lieferkosten für Warenlieferungen an den Kunden zu ändern. Der Kunde, der mit dem Verkäufer einen zu wiederholten Leistungen verpflichtenden Vertrag abgeschlossen hat, hat das Recht, eine Änderung der Geschäftsbedingungen abzulehnen und den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, spätestens jedoch bis 14 Tage, nachdem die Änderungen der Geschäftsbedingungen in Kraft treten. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage und beginnt am ersten Tag des Monats, der nach der Zustellung der Kündigung folgt, zu laufen. Falls der Kunde sein Kündigungsrecht nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt, wird angenommen, dass er mit der Änderung der Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Falls der Kunde sein Kündigungsrecht rechtzeitig in Anspruch nimmt, richtet sich die Vertragsbeziehung auch weiterhin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach den bisherigen Geschäftsbedingungen. Durch die Änderung der Geschäftsbedingungen sind die während der Wirksamkeit der vorgehenden Fassung der Geschäftsbedingungen entstandenen Rechte und Pflichten der Parteien nicht betroffen.

  1. Kaufvertrag

 

II. A Bestellungen

 

  1. Die Bestellungen von Waren und Dienstleistungen werden: persönlich in den Betriebsstätten von GUMEX, schriftlich, per E-Mail, via E-Shop oder telefonisch angenommen.

 

  1. Die Erfordernisse einer Bestellung (gilt nicht bei einem einmaligen Kauf in den Betriebsstätten des Verkäufers ohne vorherige Bestellung):
  • Name des Unternehmers oder Firma, Sitz, Ident.-Nr.; zu seiner ersten Bestellung legt der Kunde ebenfalls eine Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister, evtl. eine Kopie des Gewerbescheins, bei
  • Menge und Art der geforderten Ware, Kaufpreis,
  • Termin, Ort und verlangte Lieferart,
  • Kontaktdaten des Kunden: E-Mail und Telefon.
  1. Der Kunde kann sämtliche angebotene Ware via E-Shop auf den Webseiten www.gumex.cz bestellen. Die Kunden können im Bedarfsfall den Kundendienst in Anspruch nehmen.

 

  1. Die Vertriebsabteilung von GUMEX steht den Kunden voll zur Verfügung und beantwortet qualifiziert alle Fragen der Kunden, insbesondere in folgenden Fällen:
  • wenn sich der Kunde nicht sicher ist, ob das gewählte Produkt für die jeweilige Anwendung geeignet ist,
  • wenn der Kunde das erforderliche Produkt im Katalog nicht findet,
  • wenn für die Anwendung des Kunden eine andere als standardmäßige Lösung erforderlich ist,
  • wenn eine Beratung oder Besuch eines Spezialisten im Betrieb des Kunden notwendig ist,
  • bei allen Fragen, die das Sortiment und die Dienstleistungen von GUMEX betreffen.

 

II. B Abschluss des Kaufvertrags

 

  1. Die Bestellung des Kunden wird für einen Antrag auf Abschluss des Kaufvertrags gehalten. GUMEX verständigt den Kunden über die Bestellungsannahme und den Warenpreis, inklusive der Transport- und Verpackungskosten. Der Kaufvertrag wird durch die verbindliche Zustimmung des Kunden mit dem Endpreis der Ware, inklusive der Verpackungs- und Transportkosten abgeschlossen.  Bei katalogmäßiger Abbildung der Ware handelt es sich um kein Angebot im Sinne der Bestimmungen des § 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

  1. Der Kunde bestätigt durch seine Bestellung, dass er sich mit dem Wortlaut der Geschäftsbedingungen im Voraus vertraut gemacht hat und dass er mit ihnen einverstanden ist, und zwar im Wortlaut, der bei Absendung der Bestellung gültig und wirksam ist, inklusive des Preises der bestellten Ware, der in der bestätigten Bestellung angeführt ist. Die Kopie der Geschäftsbedingungen wird dem Kunden auf eine geeignete Art nach Bestellungsannahme in Abhängigkeit von der Bestellungsart (als Bestandteil eines schriftlich abgeschlossenen Kaufvertrags, in Papierform, als Anlage der E-Mail, durch welche die Bestellungsannahme bestätigt wird, usw.) übergeben.

 

  1. Der Kaufvertrag wird in tschechischer Sprache abgeschlossen. Sollte der Kaufvertrag oder diese Geschäftsbedingungen auf Wunsch des Kunden in eine andere Sprache übersetzt werden, gilt, dass bei Streitigkeiten um die Auslegung die Auslegung des Kaufvertrags und der Geschäftsbedingungen in tschechischer Sprache maßgebend ist.

II. C Änderungen und Aufhebung des Kaufvertrags
 

  1. Der abgeschlossene Kaufvertrag kann nur aufgrund einer Vereinbarung der Vertragsparteien oder aus gesetzlichen Gründen geändert oder aufgehoben werden.

 

  1. GUMEX behält sich das Recht vor, die Bestellung oder ihren Teil vor dem Abschluss des Kaufvertrags abzulehnen oder den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag in folgenden Fällen aufzuheben: die Ware wird nicht mehr hergestellt oder geliefert, oder der Warenpreis hat sich wesentlich verändert, und der Kunde akzeptiert den neuen Preis nicht. Falls der Kunde den Kaufpreis oder einen Teil davon bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag ohne unnötigen Verzug zurückgegeben.

 

  1. GUMEX behält sich ebenfalls das Recht vor, die Bestellung oder einen Teil davon vor Abschluss des Kaufvertrags bei einer wiederholten Bestellung durch einen Kunden, der im vorgehenden Geschäftsverkehr seine Vertragspflichten nicht ordentlich erfüllt hat, abzulehnen.

II. D Minimale Bezugsmenge

 

  1. Bei bestimmter, auf Lager geführter Ware wird aufgrund der Natur der Produkte eine minimale Bezugsmenge festgelegt. Bei Bezug der auf diese Art und Weise beschränkten Ware wird die gelieferte Menge mit dem Kunden im konkreten Fall besprochen.  
     
  1. Warenpreis

III. A Warenpreis

 

  1. Die Informationen über die Warenpreise werden von GUMEX auf Internetseiten veröffentlicht. Diese Preise sind verbindlich, mit Ausnahme von offensichtlichen Fehlern. Die Ware wird dem Kunden für den bei ihrer Bestellung gültigen Preis geliefert, wobei der Kunde den Warenpreis durch seine Bestellung akzeptiert. Der Warenpreis wird durch den Abschluss des Kaufvertrags vereinbart.

 

  1. Falls der Kunde Ware bezieht, bei der wir in der Beschreibung des Produktes auf den Webseiten auf eine mögliche Preiserhöhung wegen Zuschnitt auf eine nicht standardmäßige Länge aufmerksam machen, behalten wir uns das Recht vor, den definitiven Preis zu ändern. Diese Preiserhöhung beträgt üblicherweise 15 % und wird nicht dann in Anspruch genommen, wenn der Kunde die restlichen Bestände vom Lager oder eine komplette Packung bezieht. Der Kunde wird über eine solche Änderung im Voraus informiert und hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Zum Warenpreis wird stets die Mehrwertsteuer (MwSt.) in aktueller Höhe hinzugezählt. Zum Warenpreis werden weiter Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten hinzugezählt; diese Kosten berechnet der Verkäufer nicht bei persönlicher Abnahme der Ware von Betriebsstätten. Nähere Bedingungen sind im Artikel VIII. unten angeführt.

 

  1. Die Änderung der Preise und technischer Warenparameter vorbehalten.

 

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich vor Umsetzung der Bestellung und vor dem Abschluss des Kaufvertrags mit dem Gesamtpreis der Ware inklusive der MwSt. und Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten vertraut zu machen. Dieser Preis wird in der Bestellung und in der Bestätigung der Annahme der Warenbestellung oder im Kaufvertrag angegeben.

 

  1. Durch die Bestimmung dieses Artikels wird die Möglichkeit der Gesellschaft GUMEX, den Kaufvertrag unter individuell vereinbarten Bedingungen abzuschließen, nicht beschränkt. 

III. B Gewährung von Rabatten

  1. Für die für weiteren Verkauf bestimmte Ware kann GUMEX einen Handelsrabatt gewähren – zu diesem Zweck kann der Kunde die Vertriebsabteilung von GUMEX ansprechen. Weitere Rabatte für Großkunden und Verkäufer gewährt GUMEX nach persönlicher Verhandlung. Die Aktionspreise gelten bis zum Ausverkauf der Aktionsware oder während eines bestimmten Zeitraums.

 

  1. Werkvertrag

IV. A Bestellungen

  1. Die Bestellungen für Anfertigung eines Werks werden: persönlich in den Betriebsstätten von GUMEX, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch angenommen.
     
  2. Erfordernisse der Bestellung:
    • Name des Unternehmers oder Firma, Sitz, Ident.-Nr.; zu seiner ersten Bestellung legt der Kunde ebenfalls eine Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister, evtl. eine Kopie des Gewerbescheins, bei
    • Menge und Art des bestellten Werks
    • Termin, Ort und verlangte Lieferart,
    • Kontaktdaten des Kunden: E-Mail und Telefon.
       
  3. GUMEX verpflichtet sich, das Werk, das in der durch den Kunden bestätigten Bestellung spezifiziert ist, auf eigene Kosten und Gefahr auszuführen.
     
  4. Die Vertriebsabteilung von GUMEX steht den Kunden voll zur Verfügung und beantwortet qualifiziert alle Fragen der Kunden, insbesondere in folgenden Fällen:
    • wenn sich der Kunde nicht sicher ist, ob das gewählte Produkt oder die gewählte Vorgehensweise für die Anfertigung des Werks geeignet ist,
    • wenn für die Anfertigung des Werkes für den Kunden eine nicht standardmäßige Lösung erforderlich ist,
    • wenn eine Beratung oder Besuch eines Spezialisten im Betrieb des Kunden notwendig ist,
    • bei allen Fragen, die das Sortiment und die Vorgehensweisen von GUMEX betreffen.
       

IV. B Abschluss eines Werkvertrags
 

  1. Das durch die Gesellschaft GUMEX aufgrund der Bestellung des Kunden mittels des Formulars auf den Webseiten von GUMEX, persönlich in der Betriebsstätte, per E-Mail oder telefonisch vorgenommene Angebot wird für einen Antrag auf Abschluss des Werkvertrags gehalten. Der Werkvertrag wird durch Zustellung der verbindlichen Zustimmung des Kunden mit dem Angebot inklusive des Preises abgeschlossen.
     
  2. Der Kunde bestätigt durch seine Zustimmung zum Angebot der Gesellschaft GUMEX, dass er sich mit dem Wortlaut der Geschäftsbedingungen im Voraus vertraut gemacht hat und dass er mit ihnen einverstanden ist, und zwar im Wortlaut, der im Augenblick der Bestellung gültig und wirksam ist, und dass er mit dem im Angebot angeführten Werkspreis einverstanden ist. Die Kopie der Geschäftsbedingungen wird dem Kunden auf eine geeignete Art nach Annahme des Angebots in Abhängigkeit von der Art der Anfrage (als Bestandteil eines schriftlich abgeschlossenen Werkvertrags, in Papierform, als Anlage der E-Mail, durch welche die Annahme der Bestellung bestätigt wird, usw.) übergeben.
     
  3. Der Werkvertrag wird in tschechischer Sprache abgeschlossen. Sollte der Werkvertrag oder diese Geschäftsbedingungen auf Wunsch des Kunden in eine andere Sprache übersetzt werden, gilt, dass bei Streitigkeiten um die Auslegung die Auslegung des Werkvertrags und der Geschäftsbedingungen in tschechischer Sprache maßgebend ist.

 

IV. C  Änderungen und Aufhebung des Werkvertrags

 

  1. Der abgeschlossene Werkvertrag kann nur aufgrund einer Vereinbarung der Vertragsparteien oder aus gesetzlichen Gründen geändert oder aufgehoben werden.
     
  2. Falls zur Ausführung des Werks ein Zusammenwirken des Kunden erforderlich ist, legt GUMEX die Frist für seine Erfüllung fest. Sollte diese Frist vergeblich verstreichen, ist GUMEX berechtigt, entweder eine Ersatzleistung auf Konto des Kunden sicherzustellen, oder nachdem GUMEX den Kunden aufmerksam gemacht hat, kann GUMEX vom Vertrag zurücktreten.
     
  3. GUMEX behält sich das Recht vor, eine Bestellung oder einen Teil davon vor Abschluss des Werkvertrags abzulehnen oder von einem bereits abgeschlossenen Werkvertrag in folgenden Fällen zurückzutreten:
    1. die Ware, die für die Herstellung des Werks unerlässlich ist, wird nicht mehr hergestellt oder geliefert, oder der Preis der Ware hat sich stark geändert, und der Kunde akzeptiert den neuen Preis nicht. Falls der Kunde den Preis oder einen Teil davon bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag ohne unnötigen Verzug zurückgegeben.
    2. Wenn das Werk aufgrund von Ungeeignetheit einer durch den Kunden gelieferten Sache oder entsprechend den Anweisungen des Kunden nicht ordentlich auszuführen ist. Falls die Ausführung des Werks bereits eingeleitet wurde, unterbricht GUMEX seine Ausführung bis zum Tausch der Sache oder bis zur Änderung der Weisungen des Kunden. Falls der Kunde auf der Ausführung des Werks nach offensichtlich ungeeigneten Weisungen oder unter Verwendung von einer offensichtlich ungeeigneten Sache besteht, ist GUMEX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. GUMEX behält sich ebenfalls das Recht vor, die Bestellung oder einen Teil davon vor Abschluss des Werkvertrags bei einer wiederholten Bestellung durch einen Kunden, der im vorgehenden Geschäftsverkehr seine Vertragspflichten nicht ordentlich erfüllt hat, abzulehnen.

IV. D Preis des Werks
 

1.     GUMEX und der Kunde haben vereinbart, dass der Preis des Werks aufgrund des durch den Kunden akzeptierten Angebots der Gesellschaft GUMEX festgelegt wird.

 

IV. E Weitere Vereinbarungen
 

1.     Die Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Transportarten und - kosten und Warendistribution gelten auch für einen Werkvertrag angemessen, falls zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird.
 

V. Zahlungsbedingungen

  1. Gemeinsam mit dem Preis ist der Kunde verpflichtet, GUMEX auch die Verpackungs-, Versicherungs- und Lieferkosten für die Ware (nachfolgend nur Transportkosten) zu bezahlen. Falls nicht ausdrücklich anders angeführt ist, verstehen sich unter dem Warenpreis nachfolgend auch diese Transportkosten. Eine nähere Spezifikation der Transportkosten ist im Artikel VIII. unten angeführt.

 

  1. GUMEX ist ein Mehrwertsteuerzahler (MwSt.).

 

  1. Der Preis kann aufgrund des ausgestellten Steuerbelegs:
  • in bar oder per Zahlungskarte bei Übernahme der Ware in einer Betriebsstätte,
  • durch eine Überweisung,
  • per Nachnahme bezahlt werden.

 

  1. Bei Bezahlung des Waren- oder Werkspreises in einer Betriebsstätte oder per Nachnahme übergibt GUMEX dem Kunden seine Rechnung (Steuerbeleg) gemeinsam mit der Lieferung der Ware oder des Werks.

 

  1. Bei Bezahlung des Preises durch eine Überweisung schickt GUMEX dem Kunden die Rechnung per Post, per E-Mail oder übergibt sie gemeinsam mit der Warenlieferung oder bei der Übergabe des Werks. Die Rechnung ist binnen 10 Tagen nach Ausstellung fällig. GUMEX behält sich das Recht, die Bezahlung in dieser Form noch vor der Warenlieferung oder vor der Übergabe des Werks zu fordern, vor.

 

  1. Gemeinsam mit dem Steuerbeleg übergibt GUMEX dem Kunden auch die sich auf die Ware oder das Werk beziehenden Belege (Konformitätserklärung, Zertifikate, Garantieschein usw.).

 

  1. Beim Verzug des Kunden mit der Bezahlung des Preises ist GUMEX berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 0,1 % vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag zu berechnen. Durch die Bezahlung des Verzugszinses wird das Recht der Gesellschaft GUMEX auf einen Schadenersatz nicht betroffen.

 

  1. Das Eigentumsrecht an der Ware erwirbt der Kunde durch Bezahlung des vollen Kaufpreises der Ware. Das Eigentumsrecht an dem Werk erwirbt der Kunde durch Übernahme des Werks. Das Schadensrisiko an der Ware oder am Werk geht auf den Kunden durch die Übergabe über.

 

  1. Gemäß dem Gesetz über Erfassung der Erlöse ist GUMEX verpflichtet, dem Kunden eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist sie verpflichtet, den angenommenen Erlös beim Steuerverwalter online zu erfassen; bei technischen Ausfällen dann spätestens bis 48 Stunden.

VI.  Toleranzen

 

  1. Damit die Produkte ihre erwartete Funktion erfüllen und ihr zuverlässiger Betrieb sichergestellt ist, müssen sie mit bestimmter Genauigkeit ausgeführt werden. Die Genauigkeit wird durch sog. (erlaubte) Produktionsabweichung, die häufig „Toleranz“ genannt wird, zum Ausdruck gebracht. Falls die Ist-Abmessung des Produktes im sog. Toleranzbereich liegt, ist das Produkt richtig hergestellt. Die Toleranzbereiche werden standardmäßig in der Zeichnungsdokumentation angegeben. Falls der Kunde keine Toleranzen festgelegt hat, wird angenommen, dass der Kunde mit den unten definierten Toleranzen einverstanden ist:

     

Produkt

Parameter

Toleranzen

Schläuche1), Schlauchschutz, Förderbänder, Folien

Gesamtlänge

+/- 2 % (gemäß ISO EN 853–857)

Profile

Gesamtmenge

+/-10 %

2)

Schlauchbaugruppen (mit Endstücken)

Gesamtlänge

+/- 3 %

Formprodukt

Länge

+/- 3 %
3)

Gummi als Rollenware

Rollenbreite und -länge

+/- 2 %

Profil aus Kompaktgummi

Profilabmessung im Schnitt

Toleranzen der Profilabmessungen im Schnitt standardmäßig gemäß ISO 3302-E2

Profil aus mikroporösem Gummi

Profilabmessung im Schnitt

Toleranzen der Profilabmessungen im Schnitt standardmäßig gemäß ISO 3302-E3

1) Länge der flexiblen Schläuche wird stets in gestrecktem (gespanntem) Zustand gemessen.

2) Die Differenz in der Gesamtmenge der bestellten und tatsächlich gelieferten Ware bis 10 % ist zulässig und kann nicht beanstandet werden. Die Rechnung bezieht sich auf tatsächlich gelieferte Menge.

3) Die Genauigkeit der benutzten Technologien (Plotter und Wasserstrahl) ist ca. +/- 0,15 mm. Diese Genauigkeit berücksichtigt jedoch weitere Faktoren, wie die Art und Gleichartigkeit des geschnittenen Materials, seine Stärke, Wärmedehnung usw., nicht. Die Rauheit der Schnittfläche kann außerdem durch die Schnittgeschwindigkeit, den Messertyp usw. beeinflusst werden.

 

  1. Abmessungen, die im Rahmen unserer Produktion nicht umgesetzt werden, richten sich nach den durch unseren Lieferanten des Vormaterials deklarierten Toleranzen. Auf Antrag des Kunden stehen sie zur Verfügung.

 

 

VII.  Dokumentation zu Produkten und Dienstleistungen

 

Falls der Kunde zu der Ware oder Dienstleistung eine andere Dokumentation, als diejenige, die der Lieferant gesetzmäßig liefern muss, verlangt, muss er diese Anforderung im Rahmen der verbindlichen Bestellung schriftlich angeben. Später muss dieser Anforderung nicht entgegengekommen werden. Für die Gewährung der Dokumentation an den Kunden kann eine Gebühr erhoben werden. Allgemein handelt es sich um verschiedene Erklärungen, Zertifikate, Prüfberichte usw.

 

VIII.  Lieferbedingungen

 

VIII. A Lieferort und -termin

  1. Der Lieferort der Ware oder des Werks richtet sich nach Kundenanforderungen. Der Liefertermin richtet sich nach Kundenanforderungen und Möglichkeiten von GUMEX.
     
  2. Teillieferungen sind zulässig, wenn im Vertrag nicht anders vereinbart wird.
     
  3. Sowohl in Fällen des Verzugs aus Gründen auf der Seite des Kunden oder des Warenherstellers als auch aus anderen unvorhersehbaren Gründen, die GUMEX nicht beeinflussen kann, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Sollte ein der angeführten Gründe eintreten, und GUMEX informiert den Kunden über diese Situation angemessen, ist der Kunden nicht berechtigt, von der Gesellschaft GUMEX Sanktionen aus einem solchen Verzug zu verlangen.
     
  4. Sollte es zu einem Verzug mit der Warenlieferung aus Gründen auf der Seite des Kunden oder gemäß einer Anforderung des Kunden kommen, ist GUMEX berechtigt, mit dem Leistungsgegenstand anders zu verfügen und dem Kunden eine Ersatzware in einer angemessen verlängerten Frist gemeinsam mit der Berechnung der Lagerkosten zu liefern. Diese Berechtigung der Gesellschaft GUMEX kommt nicht zur Geltung, falls der Kunde für die Herstellung des Werks eine Sache, zu der er das Eigentumsrecht hat, geliefert hat.

 

  1. Sollte der Kunde unbegründet, wenn auch nur teilweise, die Leistung gemäß dem abgeschlossenen Vertrag ablehnen oder auf eine andere Art und Weise die Gesellschaft GUMEX daran verhindern, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, bezahlt er der Gesellschaft GUMEX eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Kaufpreises der Ware oder des Werkspreises, wenn später nicht anders vereinbart wird. Durch die Bezahlung der Vertragsstrafe wird das Recht von GUMEX auf einen Schadenersatz nicht betroffen.
     
  2. GUMEX empfiehlt, dass der Kunde unmittelbar bei der Warenlieferung gemeinsam mit dem Spediteur den Zustand der Sendung anhand des beigelegten Lieferscheins überprüft. Der Kunde ist berechtigt, die Übernahme der Sendung, die z.B. nicht vollständig oder beschädigt ist, abzulehnen. Falls der Kunde eine beschädigte Sendung vom Spediteur übernimmt, ist er verpflichtet, die Beschädigung im Übergabeprotokoll des Spediteurs zu beschreiben und diesen Umstand unverzüglich der Gesellschaft GUMEX zur Kenntnis zu geben. Die Nichterfüllung dieser Pflicht hat das Erlöschen der aus einer mangelhaften Leistung hervorgehenden Ansprüche zur Folge.
     
  3. Wenn der Kunde den Transport durch seinen eigenen Spediteur sicherstellt, muss die Verpackungsart gemäß dem Absatz VIII.B, Buchstabe d spezifiziert werden, und die Gesellschaft GUMEX haftet für die durch die Transportfirma, die sie nicht bestellt hat, verursachten Schäden an der Ware nicht. Die Ware wird im Augenblick der Übernahme durch den Spediteur, der vom Kunden ausgewählt wurde, für zugestellt gehalten.
     
  4. Falls vorher nicht anders vereinbart ist, richten sich die Bedingungen nach Incoterms 2010.

VIII. B Transportarten und -kosten

  1. Die Wahl des Spediteurs und den damit zusammenhängenden Schutz der Ware beim Transport an den Lieferort bestimmt und stellt GUMEX sicher. Die Verpackungs-, Versicherungs- und Lieferkosten für die Ware oder das Werk (nachfolgend nur Transportkosten) bezahlt der Kunde, und zwar in der zum Zeitpunkt der Warenbestellung gültigen Höhe, die der Kunde durch seine Bestellung der Ware akzeptiert. Die Transportkosten werden durch den Vertragsabschluss vereinbart.
     
  2. Spezifische Verpackungskosten: bei spezifischen – eigenen Anforderungen des Kunden an die Verpackung und Identifikation müssen der Firma GUMEX die für die Vorbereitung des Angebots für diese Dienstleistung erforderlichen Spezifikationen geliefert werden. Die Firma GUMEX gewährt diese Dienstleistung nur aufgrund eines genehmigten Preisangebots. Diese Dienstleistung muss bereits bei der Bestellung der Ware vereinbart werden. In solchen Fällen übernimmt der Kunde die Verantwortung für eventuelle Risiken, die mit einer nicht geeignet gewählten Verpackungsart zusammenhängen.
  1. GUMEX ermöglicht folgende Arten der Warenlieferung:

a) persönliche Abnahme in den Betriebsstätten von GUMEX

Der Kunde kann die Ware oder das Werk in einer Betriebsstätte von GUMEX bestellen und abholen, wenn die Vertragsparteien nicht anders vereinbart haben. GUMEX bestätigt dem Kunden den Termin, wann die Ware zur persönlichen Abnahme vorbereitet ist.
 

b) Distribution der Ware durch die Gesellschaft GUMEX

 

GUMEX kann dem Kunden auch eine Zustellung durch eigene Fahrzeuge anbieten. Der Preis und Termin für diese Transportart werden einvernehmlich vereinbart.

 

c) Transportfirma

Die von den Webseiten von GUMEX bestellte Ware, die auf Lager ist, wird üblicherweise am nächsten Arbeitstag nach der Bestellungsannahme versendet. Die Transportkosten umfassen Kosten für standardmäßige Verpackung der Sendung und werden anhand des Bestellungswertes wie folgt kalkuliert:
 

Wert der Bestellung ohne MwSt. in EUR

Transportkosten ohne MwSt. in EUR

von

bis

0,00

80,00

10,49

80,01

200,00

13,49

200,01

400,00

18,49

400,01

 

individuell


d) individuell vereinbarter Transport

Für die Festlegung der Transportart und -kosten für Sendungen mit spezifischen Anforderungen, die durch ihren Charakter dem Punkt 1 des Absatzes VIII.B widersprechen, wenden Sie sich bitten an den Kundendienst von GUMEX. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Fälle:

  • die im Punkt 2, Absatz VIII.B beschriebene Verpackungsart,
  • Abholen der Ware durch eigene Spediteure,
  • Lieferung außerhalb der Tschechischen Republik u.a.m.

In diesen Fällen wird die Firma GUMEX den Kunden über die Verpackungskosten in Form eines Angebots informieren. Die Annahme des Angebots/der Bestellung durch den Kunden ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsabschlusses.

 

IX. Datenschutz

 

  1. GUMEX kann im Rahmen der Gewährung von Waren und Dienstleistungen folgende personenbezogene Daten der Kunden und Besteller:
  • Vorname, Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Ident.-Nr., USt.-IdNr.
  • Adresse des Sitzes
  • Name des Sitzes
  • Angaben im Zusammenhang mit der Zahlung
  • Angaben im Zusammenhang mit der Zustellung der Bestellung

in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (nachfolgend nur „Verordnung“) verarbeiten, und zwar zwecks Leistung aus dem Vertrag und weiter zur Erfassung des Vertrags und eventueller künftiger Geltendmachung und Verteidigung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Aufbewahrung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum oben genannten Zweck wird während 11 Jahre nach der Umsetzung des letzten Teils der Leistung gemäß dem Vertrag vorgenommen, falls eine andere Rechtsvorschrift die Aufbewahrung der Vertragsdokumentation für eine längere Zeit nicht vorsieht. Die oben genannte Verarbeitung ist aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) der Verordnung möglich.

  1. Beim Kauf der Ware oder bei Bestellung des Werks persönlich in den Betriebsstätten des Verkäufers ist GUMEX berechtigt, vom Kunden oder von seinem Vertreter personenbezogene Daten in folgender Form zu verlangen: Vorname, Name, Geburtsdatum und Firma, in deren Namen die natürliche Person einkauft oder ein Werk bestellt. Diese personenbezogenen Daten werden im Rahmen einer Ehrenerklärung zwecks Überprüfung der Identität des Käufers verarbeitet. Eine solche Verarbeitung ist aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung möglich. Die Ehrenerklärung, die oben genannte Daten enthält, wird GUMEX während 4 Jahre nach Ausfüllen der Ehrenerklärung aufbewahren.

 

  1. GUMEX erklärt, dass sämtliche personenbezogene Daten vertraulich sind und keinem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahme stellen die Spediteure dar, denen die personenbezogenen Kundendaten in einem Mindestumfang, der für die Zustellung der Ware erforderlich ist, übermittelt werden, und weiter folgende Auftragsverarbeiter:
  • Anbieter des Informationssystems Business Logic s.r.o.
  • Anbieter des Informationssystems Helios Asseco Solution, a.s.
  • Anbieter der Marketingsoftware Quanda International s.r.o.
  • Anbieter der Dienstleistung B-inside s.r.o.
  • Anbieter der Dienstleistungen für den Vertrieb von Drucksachen 5 P Agency, spol. s r.o.
  • Eventuell andere Anbieter von Verarbeitungssoftware, Dienstleistungen und Anwendungen, welche die Gesellschaft zurzeit jedoch nicht in Anspruch nimmt.
     
  1. An die E-Mail-Adresse des Kunden (eventuell an die Telefonnummer) werden durch die Gesellschaft GUMEX Geschäftsinformationen versandt, denn diese Vorgehensweise, wenn sie der Kunde nicht ablehnt, wird durch § 7 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 480/2004 GBl., über die Dienstleistungen einer Informationsgesellschaft, ermöglicht. Die Informationen dürfen nur ähnliche Ware oder Dienstleistungen betreffen und sie können jederzeit einfach – per Brief, E-Mail, telefonisch oder mit Anklicken des Links in der elektronischen Geschäftsinformation – abgemeldet werden. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer wird von GUMEX zu diesem Zweck während 4 Jahre nach dem letzten Einkauf verarbeitet.
     

An die Postadresse des Kunden werden durch die Gesellschaft GUMEX auch Geschäftsinformationen in Form von Drucksachen (Zeitschriften, Katalogen, Infoblättern) zugesandt, und zwar aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft GUMEX gemäß Art. 6 Abs.t 1 Buchst. f) der Verordnung. Gegen die Verarbeitung der Postadresse zwecks Zusendung von diesen Drucksachen, kann jederzeit einfach – per Brief, E-Mail, telefonisch – ein Einspruch erhoben werden. Die Postadresse wird von GUMEX zu diesem Zweck während 4 Jahre nach dem letzten Einkauf verarbeitet.

 

  1. Der Kunde hat gemäß der Verordnung das Recht:
  • von der Gesellschaft GUMEX die Information, welche personenbezogene Daten sie verarbeitet, zu verlangen und bei ihr eine Kopie einer solchen Information zu beantragen,
  • bei GUMEX den Zugang zu diesen Daten anzufordern und diese Daten aktualisieren oder korrigieren zu lassen, eventuell eine Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen,
  • von der Gesellschaft GUMEX die Löschung von personenbezogenen Daten zu verlangen – die Löschung nimmt GUMEX dann vor, wenn sie nicht im Widerspruch zum Abs. 1 dieses Artikels oder zu berechtigten Interessen von GUMEX ist,
  • sich an die Gesellschaft GUMEX oder an die Behörde für den Schutz von personenbezogenen Daten zu wenden, eventuell sich mit seiner Beschwerde an ein Gericht zu wenden, wenn an der Einhaltung der mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zusammenhängenden Pflichten Zweifel bestehen.


Als ein MwSt.-Zahler muss die Gesellschaft GUMEX in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 27 des Gesetzes Nr. 235/2004, über die Mehrwertsteuer, vorgehen. Es ist also nicht möglich, die Löschung von personenbezogenen Daten, die an den durch die Gesellschaft GUMEX ausgestellten Steuerbelegen angeführt sind, vorzunehmen.

X. Mängelrüge

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich die Ware oder das Werk möglichst früh anzuschauen und sich über ihre/seine Eigenschaften und Menge zu überzeugen. Falls sich nach seiner/ihrer Übernahme die Warenmängel zeigen, hat der Kunde das Recht, diese mangelhafte Ware bei der Gesellschaft GUMEX zu beanstanden. Die Mängel zeigt der Kunde via Kundendienst, durch Ausfüllen des Online-Formblatts auf Internetseiten der Gesellschaft oder in jedweder Betriebsstätte, und zwar unverzüglich an. Der Kunde ist verpflichtet, die Mängel der Ware spätestens in der Frist von 6 Monaten nach Übernahme oder Lieferung der Ware in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Bei einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, insbesondere die Ident.-Nr. und die Betriebsstätte, für die er die Ware abgenommen hat, die Bestellnummer, das Datum der Warenlieferung, die Art und Menge der beanstandeten Ware, den Grund für die Mängelrüge anzugeben. Zum Gegenstand der Mängelrüge wird nur derjenige Teil der Ware, den der Kunde der Gesellschaft GUMEX zur Mängelrüge zugestellt hat. Falls der Kunde der Gesellschaft GUMEX nur einen Teil der ihm gelieferten Ware zurückgegeben hat, wird der nicht übergebene Teil der Ware für im perfekten Zustand geliefert gehalten, falls nicht anders vereinbart wurde.
  2. Die Gesellschaft GUMEX haftet für Mängel der Ware in dem Fall nicht, wenn:
  • der Kunde über den Mangel der Ware bei der Übernahme gewusst hat und die Ware trotzdem übernommen hat,
  • der Kunde den Mangel der Ware selbst verursacht hat, indem er die Ware im Widerspruch zu den Gebrauchsanweisungen, Lagerungsanweisungen oder allgemein bekannten Regeln für ihre Benutzung oder Lagerung oder auf eine andere Art verursacht hat,
  • wegen dem Mangel der Ware eine Ermäßigung vom Preis gewährt wurde,
  • der Mangel infolge von Warenverschleiß durch ihren gewöhnlichen Gebrauch oder ihren falschen oder übermäßigen Gebrauch oder nach Verstreichen der Lebensdauer entstanden ist,
  • der Mangel aufgrund eines Eingriffs einer unberechtigten Person in die Ware oder ihre Bestandteile entstanden ist.

       4. GUMEX erledigt die Mängelrüge binnen 60 Tagen nach Inanspruchnahme der Mängelrüge durch den Kunden, worüber er den Kunden per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.

  1. Falls der Mangel der Ware keine wesentliche Verletzung des Vertrags ist, hat der Kunde das Recht auf:
    • Behebung des Mangels oder
    • eine angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis.
       
  2. Falls der Mangel der Ware eine wesentliche Verletzung des Vertrags ist, hat der Kunde das Recht auf eine von folgenden Varianten:
    • Behebung des Mangels durch Lieferung neuer Ware oder durch Lieferung der fehlenden Ware,
    • Behebung des Mangels durch Instandsetzung der Ware,
    • eine angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis oder
    • Rücktritt vom Vertrag.

Unter einer wesentlichen Verletzung des Vertrags wird ein solcher Mangel verstanden, über den GUMEX bereits bei der Übergabe der Ware wissen musste, und gleichzeitig der Kunde über ihn nicht wusste oder ihn nicht voraussehen konnte. In anderen Fällen handelt es sich um eine nicht wesentliche Verletzung des Vertrags.

  1. Diese Bestimmungen, welche die Mängelrüge an der Ware betreffen, werden auch für die Mängelrüge am Werk gemäß dem Werkvertrag gemäß dem Artikel IV dieser Geschäftsbedingungen angemessen angewendet. 
  1. Die Differenzen in Farbtönen dürfen angesichts der individuellen Farbwahrnehmung nicht für einen Mangel gehalten werden. Dies gilt nicht in dem Fall, wenn bei dem angebotenen Produkt eine konkrete RAL-Farbe angegeben ist.

XI. Instandsetzung

  1. Unter einer Instandsetzung wird ein Komplex von Handlungen verstanden, durch die das verschlissene oder beschädigte Produkt des Kunden in einen brauchbaren Zustand zurückgesetzt wird. Ein zur Instandsetzung bestimmtes Produkt ist ein verschlissenes oder beschädigtes Produkt, auf das sich die Garantiefrist nicht mehr bezieht oder bei dem es sich um ein Produkt handelt, das bei einem anderen Verkäufer gekauft wurde. 

 

  1. Falls der Kunde wünscht, an seinem Produkt eine Instandsetzung oder Austausch vorzunehmen, und seine eigenen Komponenten zur Verfügung stellt, nimmt er zur Kenntnis, dass sich auf diese Komponenten, ihre Qualität oder Funktionsfähigkeit keine Garantie von Gumex erstreckt. Die Mängelrüge darf nicht einmal bei späteren versteckten Mängeln in Anspruch genommen werden.

 

  1. Sollte es aus technischen oder anderen Gründen nicht gelingen, eine Instandsetzung vorzunehmen, oder wenn der Besteller vom Vertrag zurücktritt, wird das Produkt in den ursprünglichen Zustand nur dann gebracht, wenn es technisch möglich ist, und Gumex kann die Bezahlung der mit dieser Tätigkeit verbundenen Kosten beantragen.

 

  1. Gumex verpflichtet sich, die ausgetauschten mangelhaften Komponenten auf Kosten des Kunden im Rahmen der Instandsetzung zu entsorgen, falls der Kunden die Rückgabe der mangelhaften Komponenten nach der durchgeführten Instandsetzung nicht verlangt.

 

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Gumex für jedwede Kosten, die im Zusammenhang mit der Instandsetzung des Produktes, z.B. Gewinnausfall, entstehen, nicht haftet.

 

  1. Der Kunde bestätigt vor Instandsetzungsbeginn mit eigenhändiger Unterschrift der vorgelegten Erklärung, dass er sich mit diesen Bedingungen vertraut gemacht hat.

 

XII. Rückgabe der gekauften Ware

  1. Gumex ermöglicht seinen Kunden, die gekaufte Ware unter den unten angeführten Bedingungen zurückzugeben. Die Rückgabe der Ware wird als eine Dienstleistung denjenigen gewährt, die freiwillig wünschen, sie in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Die zurückzugebende Ware darf nicht gebraucht sein, muss komplett und in einem zum weiteren Verkauf geeigneten Zustand sein.

 

  1. Die Rückgabe der Ware ist bis 30 Arbeitstage nach dem Kaufdatum möglich.

 

  1. Bei der Rückgabe der Ware kann Gumex eine Gebühr bis zu 20 % des Verkaufspreises bei der Katalogware und bis zu 50 % des Verkaufspreises bei der angepassten oder maßgefertigten Ware berechnen.

 

  1. Gumex behält sich das Recht vor, die Rückgabe der Ware komplett abzulehnen.

 

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Nähere Bestimmung von einzelnen Produkten und Dienstleistungen ist im Druckkatalog oder im interaktiven Katalog der Gesellschaft GUMEX enthalten. Der interaktive Katalog enthält Standardware und einige weitere gelieferte Warenartikel, im Vergleich zur Druckversion erweiterte technische Informationen über die Produkte und ermöglicht dem Kunden, Produkte nach Bestellcode und gewählten Parametern auszusuchen und den aktuellen Warenpreis einfach zu überprüfen (Internetseiten werden jeden Tag aktualisiert).

 

  1. Die technische Unterstützung auf den Webseiten des Verkäufers umfasst technische Informationen, die den Kunden bei ihren Anwendungen helfen. Es werden originelle Katalogblätter der Produkte, Zertifikate und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Gesellschaft GUMEX begrüßt Anregungen und Anmerkungen zur Ware, angebotenen Dienstleistungen und Mitarbeitern, welche die Kunden an den Kundendienst schicken können.

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen heben die Fassung der vorgehenden Geschäftsbedingungen auf und ersetzen sie in vollem Umfang.

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen treten in Kraft und werden wirksam am 1. Januar 2022.